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   VGH Bayern, 02.08.1995 - 3 B 94.3954   

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VGH Bayern, 02.08.1995 - 3 B 94.3954 (https://dejure.org/1995,36501)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.1995 - 3 B 94.3954 (https://dejure.org/1995,36501)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 1995 - 3 B 94.3954 (https://dejure.org/1995,36501)
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Wird zitiert von ... (3)

  • Kirchengericht für verfassungs- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth., 27.04.2009 - KG-NELK 2/08
    Die im Rahmen dieser Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, die vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob das zur Entscheidung berufene Gremium den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (in diesem Sinne zu den inhaltlich vergleichbaren Vorschriften im staatlichen Bereich über den Zugang zu öffentlichen Ämtern: VGH München, Urt. v. 02.08.1995 - 3 B 94.3954 - juris ; OVG Münster, Urt. v. 22.09.2006 - 6 A 1755/04 - juris ; VGH Mannheim, Beschl. v. 27.11.2008 - 4 S 2332/08 - juris . - Allgemein: Kopp/Schenke a. a. O. § 114 Rn. 30).
  • Kirchengericht für verfassungs- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth, 27.04.2009 - KG-NELK 2/08
    Die im Rahmen dieser Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, die vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob das zur Entscheidung berufene Gremium den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (in diesem Sinne zu den inhaltlich vergleichbaren Vorschriften im staatlichen Bereich über den Zugang zu öffentlichen Ämtern: VGH München, Urt. v. 02.08.1995 - 3 B 94.3954 - juris ; OVG Münster, Urt. v. 22.09.2006 - 6 A 1755/04 - juris ; VGH Mannheim, Beschl. v. 27.11.2008 - 4 S 2332/08 - juris . - Allgemein: Kopp/Schenke a. a. O. § 114 Rn. 30).
  • VerfVwG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 27.04.2009 - KG-NELK 2/08
    Die im Rahmen dieser Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist ein Akt wertender Erkenntnis, die vom Gericht nur beschränkt darauf zu überprüfen ist, ob das zur Entscheidung berufene Gremium den anzuwendenden Begriff verkannt, der Beurteilung einen unrichtigen Sachverhalt zu Grunde gelegt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (in diesem Sinne zu den inhaltlich vergleichbaren Vorschriften im staatlichen Bereich über den Zugang zu öffentlichen Ämtern: VGH München, Urt. v. 02.08.1995 - 3 B 94.3954 - juris ; OVG Münster, Urt. v. 22.09.2006 - 6 A 1755/04 - juris ; VGH Mannheim, Beschl. v. 27.11.2008 - 4 S 2332/08 - juris . - Allgemein: Kopp/Schenke a. a. O. § 114 Rn. 30).
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